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Verkehrsunfall & Schadenersatz

Aktualisiert: 6. Aug. 2020

Teil 3 - Forderungen nach einem Verkehrsunfall


Im Regelfall gewährt die österreichische Rechtsordnung Ersatz nur für den sogenannten "positiven Schaden". Es muss ein schon vorhandenes Vermögensgut gemindert oder zerstört werden. Für folgende Schäden kommen nach einem unverschuldeten Unfall Schadenersatzforderungen in Frage:


Im Falle eines KFZ Totalschadens:
  • Wiederbeschaffungswert

  • Abschleppkosten

  • Anmeldekosten

  • Kosten für die Autobahnvignette

  • Kosten für ein Parkpickerl

  • Kosten für Zusatzausstattung

  • Mietwagenkosten (nur bei Variante B, sprich ohne Leihwagenverzicht)

  • Unkostenpauschale bis zu ca. 50 Euro

Im Falle eines KFZ Teilschadens:
  • Reparaturkosten bzw.

  • Reparaturkostenablöse

  • Abschleppkosten

  • Wertminderung

  • Mietwagenkosten (nur bei Variante B, sprich ohne Leihwagenverzicht)

  • Unkostenpauschale bis zu ca. 50 Euro


Im Falle der Beschädigung sonstiger Sachen wie Kleidung oder Motorradhelm:
  • Wiederbeschaffungswert

  • Reparaturkosten


Im Falle einer Körperverletzung:
  • Schmerzensgeld

  • Heilbehandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden

  • Verdienstentgang

  • Abgeltung der Spät- und Dauerfolgen

Im Falle einer Verunstaltung
  • Entschädigung für verminderte Heiratschancen etc.


Im Todesfall:
  • Kosten der versuchten Heilung

  • Unterhalt: Personen, die Unterhaltsansprüche gegen die/den Verstorbene(n) hatten

  • Bestattungskosten

  • Sonstige mit dem Unfall verbundene Aufwendungen


Sogenannte "sonstige" oder "vergebliche" Aufwendungen fallen zu meist unter den Begriff „frustrierte Aufwendungen“. Darunter versteht man Aufwendungen, die durch das Schadensereignis zwar nicht verursacht, jedoch nutzlos geworden sind.

Darunter fallen z.B. Kosten für eine Pflegeperson oder Kosten für einen Dauerparkplatz etc.


Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen zur Unterstützung der Durchsetzung Ihrer Forderungen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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