Teil 3 - Forderungen nach einem Verkehrsunfall
Im Regelfall gewährt die österreichische Rechtsordnung Ersatz nur für den sogenannten "positiven Schaden". Es muss ein schon vorhandenes Vermögensgut gemindert oder zerstört werden. Für folgende Schäden kommen nach einem unverschuldeten Unfall Schadenersatzforderungen in Frage:
Im Falle eines KFZ Totalschadens:
Wiederbeschaffungswert
Abschleppkosten
Anmeldekosten
Kosten für die Autobahnvignette
Kosten für ein Parkpickerl
Kosten für Zusatzausstattung
Mietwagenkosten (nur bei Variante B, sprich ohne Leihwagenverzicht)
Unkostenpauschale bis zu ca. 50 Euro
Im Falle eines KFZ Teilschadens:
Reparaturkosten bzw.
Reparaturkostenablöse
Abschleppkosten
Wertminderung
Mietwagenkosten (nur bei Variante B, sprich ohne Leihwagenverzicht)
Unkostenpauschale bis zu ca. 50 Euro
Im Falle der Beschädigung sonstiger Sachen wie Kleidung oder Motorradhelm:
Wiederbeschaffungswert
Reparaturkosten
Im Falle einer Körperverletzung:
Schmerzensgeld
Heilbehandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden
Verdienstentgang
Abgeltung der Spät- und Dauerfolgen
Im Falle einer Verunstaltung
Entschädigung für verminderte Heiratschancen etc.
Im Todesfall:
Kosten der versuchten Heilung
Unterhalt: Personen, die Unterhaltsansprüche gegen die/den Verstorbene(n) hatten
Bestattungskosten
Sonstige mit dem Unfall verbundene Aufwendungen
Sogenannte "sonstige" oder "vergebliche" Aufwendungen fallen zu meist unter den Begriff „frustrierte Aufwendungen“. Darunter versteht man Aufwendungen, die durch das Schadensereignis zwar nicht verursacht, jedoch nutzlos geworden sind.
Darunter fallen z.B. Kosten für eine Pflegeperson oder Kosten für einen Dauerparkplatz etc.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen zur Unterstützung der Durchsetzung Ihrer Forderungen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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