Erläuterungen zur D&O-Versicherung
Mit der Bestellung zum Geschäftsführer oder Vorstand gehen erhebliche Risiken einher. Die Pflichten der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder beschränken sich nicht etwa auf das GmbH- und Aktiengesetz, sondern sind über eine Vielzahl an Spezialgesetzen zerstreut.
"Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung und versichert die persönliche Haftpflicht der versicherten Personen. Diese sollten in der Polizze namentlich erwähnt werden."
Manager und Geschäftsführer haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen unter Umkehr der Beweislast. Sie haben verantwortungsvolle Aufgaben und treffen tagtäglich weitreichende Entscheidungen. Dabei tragen sie ein hohes Haftungsrisiko. Regelungen zur Haftung von Organen und Geschäftsführer finden sich im §25 GmbHG oder §84 AktG.
"Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden."
Der Geschäftsführer haftet nur für sein eigenes Verschulden. Arbeitnehmer der Gesellschaft sind weder Erfüllungs- noch Besorgungsgehilfen des Geschäftsführers, sondern Gehilfen der Gesellschaft. Allerdings kommt eine Eigenhaftung des Geschäftsführers auch in Betracht, wenn er seine Organisations- und Überwachungspflichten schuldhaft verletzt. Das Mitverschulden eines Mitarbeiters der Gesellschaft führt zu keiner Minderung des zu leistenden Schadenersatzes durch das Organ.
"Man unterscheidet zwischen einer D&O für Unternehmen und einer persönlichen D&O."
D&O für Unternehmen
Ein Unternehmen schließt eine D&O-Versicherung für das gesamte Management samt Aufsichtsorganen ab – alle Organe sind versichert. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist das Unternehmen und die Organe sind die versicherten Personen. Der Versicherungsfall ist zu meist der Zeitpunkt der Anspruchserhebung.
Persönliche D&O
Der einzelne Manager schließt eine D&O für sich selbst ab. Sämtliche Funktionen in unterschiedlichen Unternehmen können versichert werden. Der Manager ist dabei gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person sowie Prämienzahler. Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung.
Gerne beraten wir Sie, welche D&O für Sie sinnvoll ist.
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